Preise


Mit unserer Kassenzulassung für den Bereich § 45b SGB XI rechnen wir für Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse ab.


Ab dem anerkannten Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 Prozent Ihres monatlichen Anspruchs auf jene Pflegesachleistungen unter anderem auch für Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. § 45b SGB XI verwenden.

Dies umfasst z. B. Betreuungen im Alltag, diverse haushaltsnahe Dienstleistungen.

Wir berechnen pro Einsatz eine Anfahrtspauschale in der Höhe von 5,69 Euro. Bei Begleitungen mit unserem PKW berechnen wir pro Einsatz, ebenfalls

die oben genannte Einsatzpauschale sowie eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer.


Abseits von Ihrem monatlichen Anspruch an Pflegeleistungen können Sie unsere Dienstleistungen auch privat buchen.

Diese berechnen wir Ihnen ab 35,50€ / Stunde zzgl. der gesetzlich anzurechnenden MwSt. sowie 1 Anfahrtspauschale von 5,69 Euro, sowie bei Begleitungen eine Kilometerpauschale in der Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Die Abrechnung über die erhaltenen Dienstleistungen erfolgen monatlich, es werden Ihnen nur die in Anspruch genommenen Stunden berechnet.



Private Dienstleistung:

Unsere Fensterreinigung wird nach qm und Aufwand berechnet. Ein Festpreis ist bei Besichtigung möglich.


Gerne beraten wir Sie kostenlos!